Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zur Projektdurchführung und Projektabwicklung des Förderprogramms:
Es konnten Mittel in Höhe von maximal 50.000 Euro als Zuschuss beantragt werden. Die maximale Höhe der Anteilsfinanzierung beträgt 85 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben. Die zur Deckung der Ausgaben nötigen Mittel können sich aus Drittmitteln und Eigenmitteln der antragstellenden Organisation zusammensetzen und müssen mindestens 15 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben betragen.
Dabei gelten generell die haushaltsrechtlichen Bestimmungen für die Verausgabung öffentlicher Mittel (BHO, Bundesreisekostengesetz, BAköV-Honorarstaffel etc.) sowie die in der vertraglichen Vereinbarung zwischen der EU und Engagement Global geregelten konkreten Bestimmungen. Diese werden in den Weiterleitungsverträgen ausgeführt und enthalten Berichts-, Buchhaltungs- und Prüfpflichten sowie die Sichtbarmachung der Förderung durch Engagement Global und die Europäische Kommission.
Für bewilligte Projekte werden privatrechtliche Weiterleitungsverträge zwischen Engagement Global gGmbH und der antragstellenden Organisation geschlossen. Die Förderung geschieht grundsätzlich über eine Anteilsfinanzierung. Bei Vertragsabschluss werden die zuschussfähigen Gesamtausgaben des Projektes, die Fördersumme sowie der damit verbundene Prozentsatz der Förderung festgelegt.
Der Zuschussempfänger ist verpflichtet, alle Belege, Verträge und sonstige mit der Förderung zusammenhängende Unterlagen im Original mindestens fünf Jahre lang ab Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren und auf Anforderung dem Zuschussgeber, dem BMZ und dem Bundesrechnungshof vorzulegen. Bei Anforderung der Originalbelege müssen Belegliste und Belege identisch sein, anteilige Kosten sind entsprechend auszuweisen.
Alle Belege (auch Eigenbelege) müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten, die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck. Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt, zum Beispiel die Projektnummer, enthalten.
Bei Honoraren ist über die zu erbringende Leistung und die Vergütung (einschließlich eventueller Nebenkosten) mit der Honorarkraft eine schriftliche Vereinbarung zu schließen. Der Honorarvertrag und die Rechnung sind den Abrechnungsunterlagen beizufügen. Die Umsatzsteuer muss ausgewiesen sein oder ein Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung vorliegen. Eine Mustervorlage für Referentenhonorare finden Sie als Download auf unserer Seite. Für die Nachweisung müssen der Vertrag, die Rechnung und der Zahlungsnachweis vorliegen.
Das FEJE unterstützt Projekte, die inhaltlich auf einen der folgenden Schwerpunkte ausgerichtet sind:
Thematische Schwerpunkte können sein:
Das Förderprogramm Europäisches Jahr für Entwicklung stellt keine besondere Zielgruppe in den Fokus, sondern ermöglicht Projektträgern die breite Öffentlichkeit wie auch unterschiedliche Zielgruppen anzusprechen und möglichst vorhandene Kontakte zu nutzen. Ziel ist es, insbesondere Menschen und Organisationen zu erreichen, die bislang wenige Berührungspunkte mit der Entwicklungspolitik der EU haben wie zum Beispiel Menschen im ländlichen Raum.
Bezuschusst werden Informations- und Bildungsformate, die das Europäische Jahr für Entwicklung 2015 ins öffentliche Bewusstsein rücken. Die Projektaktivitäten sollen Raum für aktive Teilhabe und Gestaltung bieten. Beispiele für Veranstaltungsformate: