Nach der am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gelten die Grundsätze der Menschenrechte für alle Menschen gleichermaßen und sollen neben Rede- und Glaubensfreiheit die „Freiheit von Furcht und Not“ sichern.
Foto: Universität Wien, Angela Davis.
Menschenrechte bilden ein Leitprinzip deutscher und europäischer Entwicklungspolitik. Sie sind die Grundlage für ein Leben in Freiheit, Würde und Gleichberechtigung und sollen gewährleisten, dass jeder Mensch am politischen, wirtschaftlichen und sozialen Leben teilnehmen und seinen Lebensstil, seine Kultur und Religion frei wählen kann.
Nach der am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, gelten die Grundsätze der Menschenrechte für alle Menschen gleichermaßen und sollen neben Rede- und Glaubensfreiheit die “Freiheit von Furcht und Not” sichern. Die Erklärung dient als Fundament zahlreicher internationaler und nationaler Übereinkommen, Verträge und Gesetze zum Schutz der Grundrechte. Regionale Abkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950 und die Europäische Sozialcharta von 1961 basieren auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
Die “Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms”, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wurde im Jahr 1950 vom Europarat verabschiedet und ist drei Jahre später, am 3. September 1953, in Kraft getreten. Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde erstmals in Europa ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz geschaffen, der von Jedermann einklagbar ist. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist damit das wichtigste Menschenrechtsübereinkommen in Europa.
In vielen Regionen der Welt wird Frauen ihr Recht auf Gleichberechtigung verweigert. In 78 Ländern und Territorien stehen gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen unter Strafe, in fünf Ländern kann dafür sogar die Todesstrafe verhängt werden. Es gibt noch in 58 Staaten die Todesstrafe. Die Sicherung dieser Rechte und die Verantwortung zur Einhaltung liegt in einer global verflochtenen, wirtschaftlich orientierten Welt nicht nur bei den Regierungen der betroffenen Länder.
Laut Strategiepapier des BMZ zu Menschenrechten in der deutschen Entwicklungspolitik ist es Ziel der deutschen Entwicklungspolitik, durch bessere Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und der Entwicklungsländer zur Armutsreduzierung und nachhaltiger Entwicklung beizutragen. Die Strategie des BMZ beruht auf der Förderung sowohl spezifischer Menschenrechtsvorhaben als auch der Querschnittsverankerung des Menschenrechtsansatzes in allen Sektoren und Schwerpunkten der Zusammenarbeit (dualer Ansatz).
Zu den verschiedenen Aktionsfeldern im Bereich der Menschenrechte gehören insbesondere:
Eine strategische Förderung insbesondere dieser benachteiligten Gruppen ist eine notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung.
Unerlässlich verbunden mit der Wahrung und Einhaltung von Menschenrechten ist eine Regierungsführung (Good Governance), die sich der Pflichtentrias stellt: Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten:
Verpflichtung zu | Beschreibung | Beispiele für Nichterfüllung |
---|---|---|
Achtung | Der Staat und seine Amtsträger dürfen Menschenrechte nicht verletzen. | Ausschluss von Bevölkerungsgruppen (z.B. Mädchen und Frauen) von Bildungseinrichtungen. |
Schutz | Der Staat soll Maßnahmen ergreifen, die Dritte (z. B. Unternehmen der Privatwirtschaft) daran hindern, direkt oder indirekt Menschenrechte zu beeinträchtigen. |
Mangelnde Aufsicht über Umweltverschmutzung durch private Unternehmen. |
Gewährleistung | Der Staat soll angemessene und zielgerichtete Maßnahmen verabschieden, die die volle Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel haben. |
Zugang zu Justiz oder Gesundheitsdiensten nur für einkommensstarke Bevölkerungsgruppen in urbanen Gebieten. |
Aus: BMZ Strategiepapier Menschenrechte in der deutschen Entwicklungspolitik, Seite 6.
Im BMZ Konzept zur Förderung von Good Governance in der deutschen Entwicklungspolitik wird herausgestellt, dass Menschenrechte den Staat verpflichten, ein regulatives Umfeld für nicht- staatliche Akteure (auch Marktakteure) zu schaffen, in dem Individuen vor Verletzungen ihrer Menschenrechte durch Dritte geschützt sind. Die Pflichtentrias verpflichtet staatliche Akteure (Verwaltung und Regierung auf allen Ebenen), auch Politiken zu fördern, in denen der gerechte Zugang zu sozialen Grunddiensten (zum Beispiel Gesundheit, Bildung, Wasser) sowie zu wirtschaftlichen (zum Beispiel Land, Kapital, Infrastruktur) und politischen Ressourcen gesichert ist.
Die Arbeitsgruppe Frieden und Menschenrechte des Forum Menschenrechte sieht die Einhaltung der Menschenrechte und der Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen eng verbunden mit dem Einsatz für Gerechtigkeit und der Überwindung von Gewalt. Ein positiver, nachhaltiger Friede ist nur zu erreichen, wenn auf Gerechtigkeit ausgerichtete gesellschaftliche Strukturen existieren, strukturelle Konfliktursachen und direkte Gewalt überwunden und Konflikte gewaltfrei und konstruktiv bearbeitet werden können. Diese Zusammenhänge zwischen Frieden und Gerechtigkeit, zwischen Menschenrechten und ziviler Konflikttransformation sind häufig nicht ausreichend bekannt, werden zu wenig miteinander in Verbindung gebracht und manchmal sogar gegeneinander ausgespielt. Friedens- und Menschenrechtsdiskurse müssen dazu miteinander stärker in Verbindung gebracht werden und einen stärkeren Bezug zueinander erhalten.
„Obwohl die Hauptverantwortung für die Achtung, den Schutz und die Erfüllung aller Menschenrechte bei den Staaten liegt, kommt zugleich auch nicht-staatlichen Akteuren eine menschenrechtliche Verantwortung zu. Die fortschreitende wirtschaftliche Globalisierung hat den wirtschaftlichen und politischen Einfluss und Gestaltungsspielraum von Unternehmen, insbesondere von Transnationalen Konzernen, erheblich erweitert. Da unternehmerisches Handeln direkt oder indirekt - im Positiven wie im Negativen - die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte von Milliarden von Menschen beeinflusst, dürfen sich Unternehmen nicht ihrer - völkerrechtlich noch unzureichenden verankerten - menschenrechtlichen Verantwortung entziehen.“ (Arbeitsgruppe „Entwicklung und Wirtschaft“ des Forums für Menschenrechte)
Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte legten im Juni 2011 einen internationalen Referenzrahmen vor („Guiding Principles on Business and Human Rights“), der zwar weiterhin den Staat in der Verantwortung des Schutzes der Menschenrechte sieht, jedoch haben auch multinationale Unternehmen sicherzustellen, dass es im Rahmen seiner Geschäftsbeziehungen nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Die Staaten haben jedoch die Pflicht dies durch entsprechende Instrumente und Rahmen sicherzustellen.
Die EU-Kommission hat alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert, nationale Strategiepläne zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien zu erarbeiten. Auf UN-Ebene wird ihre Umsetzung und weitere Konkretisierung durch die Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten begleitet.
Zur Erarbeitung dieses Aktionsplans wurde mit der Eröffnungskonferenz am 6. November 2014 im Europasaal des Auswärtigen Amts der Startschuss gegeben. Ziel ist die Umsetzung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte. Unter der Federführung des Auswärtigen Amtes finden dazu aktuell Expertenanhörungen statt.
Im Jahr 2016 soll der Aktionsplan durch das Bundeskabinett verabschiedet werden.
In den Sozialen Medien können Sie sich an der Diskussion des Nationalen Aktionsplans mit dem Hashtag #NAPWiMr beteiligen: